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BLM finalisiert Regeln für das Abfackeln von Feuerwaffen
01 April 2024
Aktualisierte Regeln für Bundes- und Stammesgebiete
Das US Bureau of Land Management (BLM) hat die Regeln für das Abfackeln von Erdgas finalisiert, mit denen nach eigenen Angaben die Verschwendung von Erdgas bei der Öl- und Gasförderung auf Bundes- und Stammesland eingedämmt werden soll.
Laut BLM aktualisiert die Regelung frühere Vorschriften, die mehr als 40 Jahre alt waren und der immer schnelleren Entwicklung in der Öl- und Gasindustrie nicht angemessen Rechnung trugen.
Die neue Fassung verpflichtet Betreiber von Öl- und Gasförderlizenzen, nach Ansicht des BLM angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Erdgasverlusten zu ergreifen und Pläne zur Lecksuche, -reparatur und Abfallminimierung zu entwickeln. Wenn Erdgasverluste vermeidbar gewesen wären, stellt die Regelung sicher, dass öffentliche und indigene Mineralienbesitzer durch Lizenzgebühren angemessen entschädigt werden.
Das BLM führt die neuen Anforderungen schrittweise ein, um den Betreibern ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben. Beispielsweise treten einige Grenzwerte für das Abfackeln von Erdgas erst etwa 60 Tage nach Inkrafttreten der Regelung in Kraft. Bestimmte Messungen des Abfackelverhaltens sind entweder sechs, zwölf oder 18 Monate nach Inkrafttreten der Regelung erforderlich. Betreiber haben 18 Monate Zeit, um Pläne zur Lecksuche und -behebung bei den BLM-Landesbüros einzureichen.
 Das US Bureau of Land Management (BLM) hat die Regeln für das Abfackeln von Gas und Leckagen bei der Öl- und Gasförderung auf Bundes- und Stammesland aktualisiert. (Bild: BLM)
 Das US Bureau of Land Management (BLM) hat die Regeln für das Abfackeln von Gas und Leckagen bei der Öl- und Gasförderung auf Bundes- und Stammesland aktualisiert. (Bild: BLM)Die Regelung soll dem Bundessteuerzahler und den indigenen Mineralienbesitzern jährlich zusätzliche Erdgaslizenzgebühren in Höhe von über 50 Millionen US-Dollar einbringen und gleichzeitig Milliarden Kubikmeter Gas einsparen, die andernfalls bei Öl- und Gasförderungen ungenutzt abgelassen, abgefackelt oder verloren gegangen wären. Dieses eingesparte Gas steht zur Stromversorgung amerikanischer Haushalte und Industrie zur Verfügung.
Die BLM-Regel ist von der EPA-Regel getrennt und unabhängig und stellt sicher, dass die Betreiber die geltenden staatlichen, Stammes- oder Bundesvorschriften einhalten können und gleichzeitig diese Anforderungen des gesunden Menschenverstands erfüllen.
Die Regelung modernisiert die bestehenden Vorschriften des Bureau of Land Management (BLM) und fordert, dass aktuelle Technologien und Verfahren die Verschwendung von Erdgas besser berücksichtigen. Sie verpflichtet Betreiber von Öl- und Gasförderlizenzen des Bundes und der indigenen Bevölkerung, von Beginn des Betriebs an angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Erdgasverschwendung zu ergreifen, Leckagen während des laufenden Betriebs zu erkennen und zu reparieren sowie die verschwenderische Ableitung und das Abfackeln von Gas zu reduzieren. Im Einklang mit dem Inflation Reduction Act legt die Regelung außerdem neue Grenzwerte für das „lizenzgebührenfreie“ Abfackeln fest, um sicherzustellen, dass öffentliche und indigene Mineralienbesitzer durch Lizenzgebühren für vermeidbare Erdgasverluste angemessen entschädigt werden.
Das BLM erhielt im Vorfeld der endgültigen Fassung der Regelung Tausende von Stellungnahmen während einer öffentlichen Kommentierungsphase, unter anderem von Landbesitzern, Umweltgruppen, Öl- und Gasproduzenten , Branchenexperten, Vertretern der Wissenschaft und anderen Interessengruppen. Die Stellungnahmen flossen in die Überarbeitung der vorgeschlagenen Regelung ein. Weitere Informationen zur endgültigen Regelung finden Sie hier.
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